LOKALHELDEN GESUCHT – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Veranstalter von „Lokalhelden gesucht“ („Wettbewerb“) ist Vistaprint B.V. mit Sitz in 5928 LW Venlo, Niederlande, Hudsonweg 8 („Veranstalter/wir/uns“). Alle Bewerber („Bewerber/Sie“) erklären sich mit der Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags (wie unten definiert) mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Dieser Wettbewerb ist kompetenz-basiert und soll einem förderfähigen Geschäftsinhaber eine finanzielle Unterstützung gewähren. Um teilzunehmen, müssen die Bewerber das Bewerbungsformular ausfüllen, ihre Motivation für die Teilnahme erläutern und angeben, wie der Zuschuss zur Bewältigung geschäftlicher Herausforderungen verwendet werden soll, ein Social-Media-Profil des Unternehmens angeben, sich bereit erklären, an angemessenen Werbemaßnahmen teilzunehmen („Wettbewerbsbeitrag“ oder „Wettbewerbsbeiträge“) sowie die sonstigen in Ziffer 5 beschriebenen Teilnahmevoraussetz-ungen erfüllen. Jeder Bewerber ist nur zur einmaligen Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Sollten mehrere Wettbewerbsbeiträge eingehen, gilt nur der erste eingereichte Beitrag.

2. Dieser Wettbewerb beginnt am 13. März 2025 um 10:00 Uhr MEZ und endet am 13. April 2025 um 23:59 Uhr MEZ („Einsendeschluss“). Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist nur über das unter vistaprint.de/hub/lokalheldengesucht verfügbare Formular möglich. Wettbewerbsbeiträge, die durch direkte Antwort auf diese Webseite mit den Geschäftsbedingungen erfolgen, werden nicht akzeptiert. Alle Bewerber dürfen NUR ihre eigenen Originalantworten, -inhalte und -werke einreichen. Entsprechende Antworten, Inhalte oder Werke dürfen zuvor in keinem Forum weltweit veröffentlicht worden sein. Die Wettbewerbsbeiträge dürfen keine Rechte Dritter (z. B. Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Mit der Einreichung Ihres Wettbewerbsbeitrags erklären Sie rechtsverbindlich, dass Sie zur Teilnahme an diesem Wettbewerb berechtigt sind und dass Sie diese Geschäftsbedingungen gelesen haben und sich damit einverstanden erklären, an diese gebunden zu sein. Wir behalten uns das Recht vor, Wettbewerbsbeiträge auszuschließen, deren Inhalt wir für unangemessen oder betrügerisch halten oder die auf Fehlverhalten beruhen.

3. Die Wettbewerbsbeiträge von fünf (5) Finalisten werden von einer unabhängigen Jury, bestehend aus den Marketingleitern des Veranstalters und dem Team von Cornelia Poletto („Jury“), in die engere Wahl genommen. Die Jury wird nach dem Einsendeschluss nach eigenem Ermessen eine Vorauswahl der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsbeiträge treffen, wobei Faktoren wie die Motivation für die Betriebsoptimierung, die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die Kreativität und Originalität berücksichtigt werden („Finalist(en)“). Die Finalisten werden nicht durch das Los bestimmt. Wettbewerbsbeiträge, die nach dem Einsendeschluss dieses Wettbewerbs eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sobald die Jury die Finalisten in die engere Wahl genommen hat, findet vom 6. Mai 2025 um 10 Uhr MEZ bis zum 11. Mai 2025 um 23:59 Uhr MEZ auf der folgenden Seite eine öffentliche Abstimmung statt: vistaprint.de/hub/Lokalheldengesucht. Stimmen, die nach Ablauf des Zeitraums für die öffentliche Abstimmung abgegeben werden, werden nicht gezählt. Der Gewinner („Gewinner“) wird basierend auf der Anzahl der erhaltenen Stimmen ermittelt.

4. Die Entscheidung des Veranstalters in Bezug auf jegliche Angelegenheiten des Wettbewerbs ist abschließend und für jede teilnehmende Person bindend; ein Schriftwechsel wird nicht geführt.

5. An diesem Wettbewerb können alle Personen teilnehmen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 18 Jahre alt sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • ein deutsches Geschäftsbankkonto führen,
  • ein Kleinunternehmen in der Café- und Restaurantbranche in Deutschland besitzen,
  • ihr Unternehmen ist seit über einem Jahr in Deutschland registriert und tätig ,
  • ihr Unternehmen hat nicht mehr als 15 Mitarbeiter,
  • ihr Unternehmen befindet sich nicht in einem Insolvenz-, Prüfungs-, Zwangsverwaltungs- oder einem ähnlichen Verfahren und
  • Sie sind auf Anfrage bereit, über ihre Erfolgsgeschichte bezüglich der Verwendung ihres Förderbetrags zu berichten (der Veranstalter und Cornelia Poletto dürfen diese Angaben gemäß Abschnitt 11 für verschiedene Zwecke wie Marketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und/oder veröffentlichen).

Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren des Veranstalters (zusammen mit seiner Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen innerhalb der Cimpress plc-Gruppe („Geschäftspartner“)), alle Auftragnehmer und Mitglieder der unmittelbaren Familie (d. h. ein Elternteil, Geschwister, Kind oder Enkelkind) oder des Haushalts einer der vorgenannten Personen oder Personen, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation oder Verwaltung dieses Wettbewerbs seitens des Veranstalters stehen, sind nicht berechtigt, an diesem Wettbewerb teilzunehmen oder einen Preis zu gewinnen.

6. Für die Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags ist weder ein Kauf noch ein Vista-Konto erforderlich. Es können keine Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb entstehen, auch nicht für die Nutzung des Internets.

7. Der Gewinner und die Finalisten erhalten die folgenden Preise („Preis“ oder „Preise“):

  • Gewinner: 20.000 € Förderung + 1.000 € VistaPrint-Warengutschrift („Warengutschrift“).
  • Finalisten: Je Finalist 1.000 € VistaPrint-Warengutschrift.

Für Warengutschriften müssen die Finalisten und der Gewinner über ein Vista-Konto verfügen. Warengutschriften können nur für den Kauf von Produkten und Dienstleistungen auf der Website vistaprint.de verwendet werden und sind ein (1) Jahr ab dem Datum, an dem sie dem Vista-Konto gutgeschrieben wurden, beziehungsweise für einen längeren Zeitraum gültig, je nachdem, was in der Bestätigungsnachricht, die die Finalisten und der Gewinner nach Ausstellung der Warengutschrift per E-Mail erhalten, angegeben ist. Wenn die Kosten der Bestellung nicht vollständig durch die Warengutschrift abgedeckt sind, können die Finalisten und der Gewinner für den Differenzbetrag eine weitere Zahlungsmethode wählen. Warengutschriften können weder rückerstattet noch gegen ihren Geldwert eingelöst oder auf ein anderes Vista-Konto übertragen werden. Versandkosten und/oder bestimmte Produkte (einschließlich digitaler und/oder Designprodukte) können nach alleinigem Ermessen von Vista ausgeschlossen werden, einschließlich wiederkehrender Gebühren.

8. Der Veranstalter zahlt dem Gewinner den Förderbetrag per Banküberweisung aus, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Gewinner verpflichtet sich weiterhin, sowohl die in Abschnitt 5 genannten Kriterien für teilnahmeberechtigte Unternehmen als auch diese Geschäftsbedingungen einzuhalten;
  • Der Gewinner und der Veranstalter haben eine separate Fördervereinbarung abgeschlossen, die nach der Bekanntgabe des Gewinners ausgehändigt wird;
  • Der Gewinner verpflichtet sich zur Einhaltung der von ihm eingegangenen Fördervereinbarung; und
  • Der Gewinner hat ein Geschäftskonto eingerichtet (falls noch keines vorhanden ist) und stellt dem Veranstalter die entsprechenden Kontodaten sowie alle weiteren Informationen zur Verfügung, die der Veranstalter zur Auszahlung des Förderbetrags benötigt.

Der Förderbetrag ist nicht verhandelbar und der Gewinner darf ihn ausschließlich für die in seinem Wettbewerbsbeitrag angegebenen Zwecke verwenden. Der Veranstalter hat das Recht, bei einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen oder bei anderweitiger nicht zweckgemäßer Verwendung des Förderbetrags durch einen Gewinner die Rückerstattung des Förderbetrags zu verlangen.

9. Die Preise sind nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld eingetauscht werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle unvorhergesehener Umstände alternativ einen gleich- oder höherwertigen Preis zur Verfügung zu stellen. Alle Steuern, wie gesetzlich vorgeschrieben, liegen in der alleinigen Verantwortung des Gewinners. Der Gewinner wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gewinn des Preises steuerliche Konsequenzen ergeben können und der Gewinner vor Annahme des Preises eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen sollte.

10. Der Gewinner wird am oder um den 12. Mai 2025 (nach alleinigem Ermessen des Veranstalters) über den vom Gewinner angegebenen Kommunikationskanal (d. h. E-Mail und/oder Telefon) benachrichtigt („Gewinnmitteilung“). Der Gewinner hat ab dem Datum/Zeitpunkt der Gewinnmitteilung drei (3) Werktage Zeit, seinen Gewinn geltend zu machen. Auf Anfrage des Veranstalters muss der Gewinner zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die für die Preisvergabe als notwendig erachtet werden. Sollte der Gewinner nicht alle Teilnahmebedingungen erfüllt haben, diese Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben, nicht kontaktiert werden können, nicht innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Datum/Zeitpunkt der Gewinnmitteilung antworten und/oder die Gewinnmitteilung als unzustellbar zurückgesendet werden, verliert dieser Gewinner sein Anrecht auf den Gewinn und der zweitplatzierte Finalist wird als Gewinner ausgewählt.

Sobald der Gewinner den Preis geltend gemacht hat, bestätigt der Veranstalter die entsprechenden Angaben und stellt dem Gewinner eine ausgefüllte Kopie der Fördervereinbarung zur Verfügung. Der Gewinner hat die unterzeichnete Vereinbarung über den Förderbetrag innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt an den Veranstalter zurückzusenden. Der Veranstalter zeichnet anschließend die Fördervereinbarung gegen und überweist den Förderbetrag gemäß den Bedingungen der Fördervereinbarung an den Gewinner. Sendet der Gewinner die unterzeichnete Fördervereinbarung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen an den Veranstalter zurück, kann dieser die Vergabe des Preises widerrufen und den betreffenden Gewinner disqualifizieren. In einem solchen Fall kann der Veranstalter den entsprechenden Förderbetrag dem zweitplatzierten Finalisten anbieten.

11. Nach Beendigung des Wettbewerbs und Unterzeichnung der Fördervereinbarung durch den Gewinner wird der Gewinner bekannt gegeben und sein Name sowie seine Kommentare werden auf der Website und auf dem Instagram-Konto des Veranstalters sowie auf der Website und den Social-Media-Kanälen von Cornelia Poletto veröffentlicht. Zudem kann die Veröffentlichung in Drittmedien erfolgen. Außerdem kann der Veranstalter Pressemitteilungen oder andere Werbemaßnahmen mit Einzelheiten zum Wettbewerb und/oder zum Preis veröffentlichen. Der Gewinner und die Finalisten erklären sich damit einverstanden, in angemessenem Umfang an der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb teilzunehmen, und dass der Veranstalter und seine verbundenen Unternehmen sowie Cornelia Poletto die Namen des Gewinners und der Finalisten sowie die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Teilnahme und/oder dem Preis veröffentlichten Kommentare sowie Teile der Wettbewerbsbeiträge (z.B. eingereichte Bilder) für zukünftige Werbe-, Marketing- und PR-Zwecke (z.B. Presseberichte und Pressemitteilungen) in allen Medien weltweit (einschließlich social media Kanäle) ohne Vorankündigung und ohne Zahlung einer Gebühr verwenden dürfen.

12. Um den Namen des Gewinners zu erfahren oder eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen zu erhalten, senden Sie bitte eine schriftliche Anfrage an die Adresse des Veranstalters unter Bezugnahme auf diesen Wettbewerb.

13. Alle Bewerber erteilen dem Veranstalter mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb ihre Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Nutzung ihrer mit dem Wettbewerbsbeitrag übermittelten personenbezogenen Daten für die Zwecke dieses Wettbewerbs. Alle personenbezogenen Daten der Bewerber werden ausschließlich für die Zwecke der Verwaltung der Werbeveranstaltung, der Preisvergabe und der Herausgabe von Pressemitteilungen oder anderer Werbung oder Berichterstattung in den Medien verwendet und entsprechen den geltenden lokalen Datenschutzgesetzen und der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie des Veranstalters. Bitte lesen Sie unsere Datenschutz- und Cookie-Richtlinie, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Ihre personenbezogenen Daten während des Wettbewerbs verarbeitet werden, oder wenn Sie den Veranstalter kontaktieren möchten, um solche Daten auf Ihren Wunsch hin zu verbessern, zu vervollständigen oder zu löschen. Gegebenenfalls können Ihre Daten im Rahmen geltender gesetzlicher Verpflichtungen an zuständige Behörden, mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen oder Dritte, die für die Organisation des Wettbewerbs verantwortlich sind, weitergegeben werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten an Cornelia Poletto für zukünftige Werbe-, Marketing- und PR-Zwecke weitergegeben werden. Weitere Informationen darüber, wie Cornelia Poletto Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, finden Sie unter https://cornelia-poletto.de/pages/datenschutz.

14. Der Veranstalter, darunter auch seine verbundenen Unternehmen, übernimmt keine Verantwortung für Wettbewerbsbeiträge, die verloren gehen, beschädigt werden oder verspätet eintreffen. Das gilt beispielsweise für Netzwerk-, Systementwicklungs-, Computer- oder Telekommunikationsausfälle oder Fehler jeglicher Art – einschließlich Hardware, Programmcode, Datenbanken oder Software, die im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden.

15. Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, haften weder der Veranstalter noch seine verbundenen Unternehmen (weder aus unerlaubter Handlung noch aus Vertrag oder anderweitig) für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die Ihnen und/oder Dritten entstehen, oder für Schäden an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum Dritter im Zusammenhang mit der Werbeveranstaltung und/oder dem Preis (einschließlich des Gewinns oder der Nutzung desselben durch den Gewinner), unabhängig von der Ursache; bzw. entgangener Gewinn, entgangene Nutzung, entgangene Chancen oder indirekte, wirtschaftliche oder Folgeschäden jeglicher Art und unabhängig von der Ursache.

16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Wettbewerb im Falle unvorhergesehener Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, ohne Vorankündigung abzusagen oder zu ändern.

17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

18 Dieser Wettbewerb und diese Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht und werden gemäß diesem ausgelegt. Die Kollisionsnormen des niederländischen Rechts finden keine Anwendung. Für alle Streitigkeiten, Schäden oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Wettbewerb, diesen Geschäftsbedingungen oder einem gewonnenen Preis ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich die Gerichte in den Niederlanden zuständig.